Allgemeine Geschäftsbedingungen der Muniq IT & Office Solutions GmbH
(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen, die zwischen dem Kunden und der Muniq IT & Office Solutions GmbH, Raiffeisenstraße 1b, 85716 Unterschleißheim („Muniq IT & Office Solutions“) geschlossen werden, erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung.
(2) Entgegenstehende, abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn sie in einer auf Muniq IT & Office Solutions’ Angebot folgenden Bestellung oder Beauftragung enthalten sind und Muniq IT & Office Solutions diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Bestellung vorbehaltlos ausführt. Ein Schweigen von Muniq IT & Office Solutions bedeutet Ablehnung der Bedingungen des Kunden.
(1) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Muniq IT & Office Solutions kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung zustande. Dies gilt auch für Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen.
(2) Eine Ausführungshandlung gemäß Auftrag durch Muniq IT & Office Solutions ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch Inanspruchnahme der Dienstleistung von Muniq IT & Office Solutions erklärt der Kunde automatisch die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Erklärung der Annahme.
(3) Angebote von Muniq IT & Office Solutions in Anzeigen, Flyern, Prospekten, Online-Magazinen etc. sind – auch bezüglich der Angabe des Preises und der Dienstleistung – unverbindlich und freibleibend, sofern nicht eine ausdrückliche verbindliche Zusicherung ersichtlich ist.
(1) Muniq IT & Office Solutions bietet die Erstellung und technische Wartung einer Kunden-Website in dem im jeweiligen Leistungspaket beschriebenen Umfang an.
(2) Muniq IT & Office Solutions erbringt ihre angebotenen Dienstleistungen nach den Vorgaben und Wünschen des Kunden. Planung, Einweisung, Schulung und Installation gehören nur zu den Leistungspflichten von Muniq IT & Office Solutions, wenn diese explizit vereinbart sind. Erweiterungs- und Änderungswünsche werden von Muniq IT & Office Solutions nur dann kostenfrei berücksichtigt, wenn sie aus technischer Sicht notwendig sind, um den Vertragszweck zu erfüllen. Muniq IT & Office Solutions schuldet ausdrücklich nicht die Einrichtungen von E-Mail-Accounts, die Verwaltung von Mail-Servern (z.B. IMAP oder POP) sowie Spam- und Virenschutz des E-Mailverkehrs. Sonstige Erweiterungs- und Änderungswünsche z.B. zum Zweck der Individualisierung bzw. Anpassung an die Belange des Kunden erbringt Muniq IT & Office Solutions gemäß gesonderter Vereinbarung. Dies gilt ferner für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Anpassung, Erweiterung oder Änderung durchführbar ist.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Webseite rechtliche Pflichten einhergehen, die bei Nichtbeachtung zu zivil- und strafrechtlichen Folgen führen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
Für die Einhaltung der oben genannten Pflichten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Sollte Muniq IT & Office Solutions durch die Verletzung einer oder mehrerer dieser Pflichten durch den Kunden ein Schaden entstehen, ist Muniq IT & Office Solutions berechtigt, Schadensersatzansprüche bzw. einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
(1) Es gelten die zwischen dem Kunden und Muniq IT & Office Solutions vereinbarten Preise. Alle angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe nicht mit ein. Technische Einrichtung von Domains, Webhosting und E-Mail-Administration, Schulung sowie sonstige nicht in der Bestellung genannte Nebenleistungen sind im Preis nicht inkludiert, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot oder der Preisliste enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt u.a. für Mehraufwand infolge:
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden fallen Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8% über den Basiszinssatz an.
(1) Lieferfristen oder -termine, die unverbindlich oder verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Ist für die Leistung von Muniq IT & Office Solutions die Mitwirkung des Kunden vereinbart oder erforderlich, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Bei Verzögerungen infolge von:
(4) Soweit Muniq IT & Office Solutions ihre vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf oder anderer für Muniq IT & Office Solutions unabwendbarer Umstände nicht fristgerecht oder gar nicht erbringen kann, treten für Muniq IT & Office Solutions keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
(5) Werden vom Kunden Ergänzungen oder Änderungen gewünscht, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so sind Fristen und Termine, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, nicht mehr gültig. Sofern Muniq IT & Office Solutions und der Kunde Ergänzungen oder Änderungen vereinbaren, erfolgt auch eine Vereinbarung neuer Fristen bzw. Termine.
(1) Der Kunde wird die Webdesign-Dienstleistungen von Muniq IT & Office Solutions durch Unterzeichnung eines Freigabeprotokolls abnehmen, sobald Muniq IT & Office Solutions die Bereitschaft der Abnahme mitteilt.
(2) Die Webdesign-Dienstleistung von Muniq IT & Office Solutions gilt als abgenommen, wenn Muniq IT & Office Solutions die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und der Kunde Muniq IT & Office Solutions daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler der Leistung zu erkennen, spätestens aber nach einem Monat nach Livegang der von Muniq IT & Office Solutions erstellten Webseite, die Abnahme erklärt.
(3) Absatz 2 gilt auch wenn der Kunde Teile oder die gesamte Webseite (oder weitere Leistungen von Muniq IT & Office Solutions) ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Muniq IT & Office Solutions damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Muniq IT & Office Solutions getätigten Leistungen basiert.
(4) Wird die Bereitschaft der Abnahme nicht kommuniziert, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen. Dies erfolgt in der Regel durch Zusendung des finalen Produkts oder den Launch (öffentliche Zugänglichkeit) der Webseite.
(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem sämtliche von ihm gewünschten Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Soweit Muniq IT & Office Solutions dem Kunden Testversionen und/oder Entwürfe unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Muniq IT & Office Solutions keine Korrekturaufforderung erhält. Falls keine Frist gestellt wurde, gelten die Entwürfe/Testversionen nach Ablauf von 14 Tagen als genehmigt.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Informationen und Ressourcen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der Domain(s), der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus EDV-technischer und fachlicher Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Prozessorleistung, Cloud- oder physischer Speicher, Leitungskapazitäten und Server-Hosting inkl. Aktualisierung der PHP-Versionen auf